Archiv-Beitrag vom 03.12.2021MEG startet in die Winterdienst-Saison 2021/2022
Die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft ist für die beginnende Winterperiode gewappnet: 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für den ersten Schneefall und die erste Straßenglätte auf – hinzukommen 51 Personen in Reserve. 16 Streu- und Räumfahrzeuge stehen mit ihnen in den Startlöchern. Mit 2.500 Tonnen Streusalz und 42 Kubikmetern Sole sind die Salzvorräte gefüllt.
Fotos: MEG/Udo Geisler
Erste Glätte über Nacht gab es in den letzten Tagen auf vereinzelten Brücken im Stadtgebiet: Die MEG rückte nachts aus, um glatte Straßen am Morgen zu vermeiden. Wann der Winterdienst im Einsatz ist und wann sich gegebenenfalls Abfuhrtermine aufgrund der Wetterlage verschieben, erfahren Interessierte auf der MEG-Website oder über die MEG-App. Über Pushnachrichten in der App informiert die MEG unter anderem tagesaktuell über Winterdienstaktivitäten.
Im Auftrag der Stadt Mülheim und von Straßen.NRW streut und räumt die MEG Mülheims Straßen. Grundsätzlich ist ein Großteil der Straßen in Mülheim in zwei Kategorien eingeteilt: Straßen und Radwege mit hoher Verkehrsbedeutung sind der ersten Gruppe „W1“ zugeordnet und werden vorrangig gestreut beziehungsweise geräumt. Daraus ergibt sich eine Zuständigkeit für 325 Streukilometer auf Haupt-, Landes- und Bundesstraßen, öffentlichen Fuß- und Haupt-Radwegen und des städtischen Teils des Radschnellwegs Ruhr RS1. „W1“ hat jederzeit Vorrang:
Wenn der Schneefall nicht endet und die Straßen der Kategorie „W1“ erneut zugeschneit sind, werden sie wiederholt geräumt. Erst danach erfolgt die nachrangige Kategorie „W2“: Diese schließt Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung auf insgesamt 360 Streukilometern ein.
Innerhalb der Kategorien „W1“ und „W2“ gibt es weitere Priorisierungen, die definieren, welche Verkehrswege zuerst geräumt oder gestreut werden. Relevante Faktoren sind unter anderem, ob eine Straße eine inner- oder überörtliche Bedeutung hat. In Absprache mit der Ruhrbahn wurden Prozesse für die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs optimiert. Hier finden Sie eine Übersicht der Straßenkategorisierung. Wenn eine Straße nicht aufgeführt ist, sind die Winterwartungspflichten satzungsgemäß den Anlieger*innen übertragen.
Um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, Auto- und Radfahrer*innen so schnell wie möglich wiederherzustellen, zieht die MEG als Grundlage für die konkreten Einsatzmaßnahmen Wetterdienstmeldungen und Straßenzustandsinformationen eines spezialisierten Wetterdienstes heran. Mehrfach täglich erhält sie Wetterprognosen und kann auf Basis der Vorhersagen schnellstmöglich planen und reagieren. Diese Prognosen sind richtungsweisend für die Einsatzplanung. Auch wenn diese nicht vollumfänglich vor kurzfristigen Wetterumschwüngen schützen. Im vergangenen November wurden zusätzlich, um noch präzisere Vorhersagen zu erhalten, testweise zwei Glättemeldeanlagen aufgestellt. Beide überwachen zwei glätteanfällige Straßen im Stadtgebiet. Dabei werden Fahrbahnoberflächentemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Taupunkt, Lufttemperatur und viele weitere Parameter erfasst und für Wetterprognosen herangezogen.
Winterdienst ist eine gemeinsame Sache
Damit alle unfallfrei durch den Winter kommen, ist ein Zusammenspiel von vielen Faktoren wichtig. Für den Winterdienst gelten Regeln, die sich aus der Satzung „Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren“ ergeben: Zuständigkeiten der MEG und weiteren Winterdienstverantwortlichen sind ebenso definiert wie die Pflichten von Grundstücksbesitzern: Alle Grundstückseigentümer*innen befreien an ihr Grundstück angrenzende Gehwege, Verbindungswege, Wendehämmer, Treppenanlagen und teilweise Straßen von Eis und Schnee. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr (werktags) und von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen muss ein schnee- und eisfreier Zugang für Fußgänger gewährleistet sein. Auf Straßen ohne Gehweg muss ein ausreichend breiter Streifen am Rand der Straße geräumt werden. Geräumter Schnee soll nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern wenn möglich an den Gehwegrand. Detaillierte Informationen zu der Winterwartung und Streumitteln erhalten Eigentümer*innen im Beitrag zu "Straßenreinigung und Winterdienst - Winterdienst ist eine gemeinsame Sache".
Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden. Um sich und andere nicht zu gefährden, sollten Auto- und Radfahrer*innen ihre Fahrweise an Eis und Schnee anpassen: Mehr Abstand halten, Fuß vom Gas und an Kreuzungen und Ampeln langsam heranfahren.
Stand: 03.12.2021
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