Merkzeichen
Neben der Höhe des Grades der Behinderung können gesundheitliche Merkmale auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt sein, die zu bestimmten besonderen Leistungen, sogenannten Nachteilsausgleichen, führen.
Bei den Merkzeichen handelt es sich um:
- G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
- aG außergewöhnlich Gehbehindert
- H Hilflos
- Bl Blind
- Gl Gehörlos
- B Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
- RF Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich
Weitere Angaben finden Sie auf dem Informationsportal
"Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 29.04.2024
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