Wohngeld oder Mietzuschuss
Wohngeld oder Mietzuschuss für selbst genutzten Wohnraum
Wohngeld erhalten Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und eine entsprechend hohe Miete zu zahlen haben. Es ist nur im Einzelfall feststellbar, ob und in welcher Höhe Wohngeld oder ein Mietzuschuss für selbst genutzten Wohnraum gezahlt werden kann. Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Freibetrag.
Zuständig in Mülheim ist die Wohngeldabteilung des Amtes für besondere Sozialaufgaben.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
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Stand: 12.09.2024
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