Archiv-Beitrag vom 13.01.2023Mitteilung der Bezirksregierung:
Bezirksregierung Düsseldorf ist im Gespräch über die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft des Landes in Mülheim an der Ruhr
Krieg, Verfolgung und viele andere Gründe bringen Millionen Menschen weltweit dazu, ihre Heimat zu verlassen und bei uns Zuflucht zu suchen. Auch der Angriff Russlands auf die Ukraine hat das Land Nordrhein-Westfalen, seine Städte und Gemeinden vor die Aufgabe gestellt, gemeinsam unserer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und den geflohenen Menschen hier Schutz zu gewähren. Nordrhein-Westfalen hat die Kapazität seiner Aufnahmeeinrichtungen daher erhöht und ist mit Blick auf den weiteren Ausbau der landeseigenen Unterbringungskapazitäten auf der Suche nach weiteren geeigneten Objekten. In den landeseigenen Unterkünften werden neben Asylsuchenden, die einer gesetzlichen Wohnverpflichtung in einer Landeseinrichtung unterliegen, temporär auch Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Bezirksregierung Düsseldorf gebeten, zu prüfen, an welchen Standorten im gesamten Regierungsbezirk Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete geschaffen werden können. Einer dieser möglichen neuen Standorte ist das Gebäude an der Parsevalstraße 70 in Mülheim an der Ruhr. Dazu ist die Bezirksregierung in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Stadt.
Die Planungen und Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer der Immobilie in Mülheim-Raadt sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Sollten zeitnah eine Einigung erzielt und ein Vertrag unterschrieben werden, könnten voraussichtlich im Sommer die ersten Bewohner in die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) einziehen. Angestrebt ist bislang eine zweijährige Nutzung des Komplexes. Aus baulichen Gründen könnte das Gebäude - nach derzeitigem Planungsstand und unter der Voraussetzung, dass alle benötigten Genehmigungen vorliegen – maximal 650 Personen temporär eine Bleibe bieten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf als Betreiberin von Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen kann auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. In den Unterbringungseinrichtungen des Landes sind sowohl ein Sicherheitsdienstleister als auch ein Betreuungsdienstleister mit jeweils eigenem Personal 24 Stunden am Tag anwesend. Zur Gewährleistung der Sicherheit steht die Bezirksregierung zudem in einem regelmäßigen Austausch mit den lokalen Behörden wie Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei.
Die Betreuung der Geflüchteten erstreckt sich in allen Einrichtungen des Landes auf ein Gesamtkonzept für Sport- und Freizeitaktivitäten, schulnahe Bildungsangebote und Kinderbetreuung in verschiedenen Gruppen. Die Bewohner werden in der ZUE verpflegt und können sich mit Alltäglichem versorgen, sodass viele Aktivitäten auf dem Gelände selbst stattfinden.
Der Kontakt der Einrichtung zu den Anwohnern wird vor Ort durch einen Umfeldmanager begleitet werden. Die Bezirksregierung ist jederzeit ansprechbar für Anfragen, Rückmeldungen und Kritik aus der Anwohnerschaft.
Sollten sich der Eigentümer und die Bezirksregierung auf einen Vertrag einigen, wird die Bezirksregierung Düsseldorf die Bürger*innen zusammen mit der Stadt zeitnah zu einer Informationsveranstaltung in Mülheim an der Ruhr einladen.
Kontakt
Stand: 13.01.2023
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