Archiv-Beitrag vom 06.07.2023Mitteilung der Bezirksregierung
Überschwemmungsgebiet der Ruhr in Oberhausen, Duisburg, Essen und Mülheim an der Ruhr angepasst
Foto: Tobias Grimm
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ruhr von Kilometer 2,6 bis Kilometer 49,2 rechtes Ufer und Kilometer 50,7 linkes Ufer im Regierungsbezirk Düsseldorf geändert. Die Änderung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes betrifft Flächen im Bereich der Städte Oberhausen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Essen. Die Änderungsverordnung tritt am 13. Juli 2023 in Kraft.
Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Ruhr trat am 14. April 2016 in Kraft. Eine Überprüfung der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes Ruhr in dem Teilbereich der Lanfermannfähre hat ergeben, dass die bislang als Überschwemmungsgebiet erfasste Fläche durch erneuerte und erhöhte Uferwege bei einem statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartenden Hochwasser (HQ100) nicht überschwemmt wird.
Außerdem wurde festgestellt, dass die Schleuseninsel in Mülheim an der Ruhr überschwemmt wird und bisher noch nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen war. Dies lag vor allem daran, dass das damalige Berechnungsmodell nicht in der Lage war, die in diesem Abschnitt bestehenden komplexen Abflussverhältnisse vollständig abzubilden. Die Übersichtskarte und die Detailkarten 4 und 11 wurden daraufhin angepasst.
Die Unterlagen für die geänderte Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf aufgerufen werden.
Erläuterungen:
Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist (HQ100). Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das zum Beispiel durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anwohnenden.
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Stand: 06.07.2023
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