Archiv-Beitrag vom 14.07.2021Mobile Lüftungsgeräte für Mülheimer Schulen werden gefördert
OB Buchholz: Das Bundeskabinett hat die richtige Entscheidung getroffen
Mit einem neuen Förderprogramm will der Bund nun die Aufstellung von mobilen Luftfiltern in Schulklassen ankurbeln. 200 Millionen Euro sollen dafür ausgegeben werden. „Das ist schön zu hören“, so Oberbürgermeister Marc Buchholz, der sich noch in der vergangenen Woche per Telefon bei den maßgeblichen Stellen der Regierung in Berlin für diese Variante eingesetzt hatte. „Lüfter können, zusätzlich zu den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) für die Klassenräume Stoßlüftungen durch das Öffnen von Fenstern in einem regelmäßigen Turnus vorzunehmen, weitere Sicherheit gegen die Infizierung mit Covid 19-Viren schaffen“.
Bisher fördert der Bund nur den Einbau fester Anlagen. Viele Städte - dazu gehört auch Mülheim - können den geforderten Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten kurzfristig nicht aufbringen. „Außerdem dauert der Einbau festinstallierten Anlagen viel zu lange“, so Immobiliendezernent, Stadtkämmerer Frank Mendack. Ausschreibung, Auswahl der richtigen Firma und Auftragsvergabe würden Monate in Anspruch nehmen. In den vergangenen Tagen waren daher die Rufe nach einer erweiterten Förderung auch für mobile Anlagen lauter geworden.
„Wir warten nun noch auf die Rahmenbedingungen für eine Förderung der mobilen Geräte und könnten dann eine Beschaffung vorbereiten“, so OB Buchholz. „Wir werden nichts unversucht lassen, den Kindern einen sicheren Schulstart und damit einen sicheren, covid-freien Verlauf des restlichen Jahres zu gewährleisten“.
Grundsätzlich wäre der Einsatz von mobilen Anlagen als Ergänzung zur klassischen Lüftung von Unterrichtsräumen bis Klasse 6 denkbar, da ab Klasse 7 - den Empfehlungen der Impfkommission entsprechend - Impfungen angeboten werden könnten: „Daher orientiert sich die Verwaltung wie in der Vergangenheit an den Empfehlungen des RKI“, so Stadtsprecher Volker Wiebels. „Eine Bewertung hierzu wird im Krisenstab vorgenommen, wenn konkrete Vorgaben vom Bund und vom Land (angekündigt) vorliegen und möglicherweise eine Neubewertung durch das RKI erfolgt“.
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Stand: 14.07.2021
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