Mülheim fördert die Nahmobilität

Mülheim fördert die Nahmobilität

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger*innen- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) hat sich Mülheim im besonderen Maße der Förderung der Nahmobilität verpflichtet. Hierzu gehört die für Fußgänger*innen freundliche Aufwertung innerstädtischer Räume. Die Ruhrstraße war beispielsweise vor der Umgestaltung ein trostloser Straßenraum mit bis zu sieben Fahrstreifen. Der Verkehr brauste mit zulässigen 50 Kilometern pro Stunde (km/h) zwischen Ruhr und Rathaus mitten durch die Stadt. Luftbilder von 2010 und 2019 sind als PDF-Datei zum Vergleich beigefügt.

Skizze der Verkehrsführung an der ehemaligen Ruhrstraße (heute Schollenstraße): Eine zweistreifige, gepflasterte Straße, welche als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgewiesen ist. Westlich weitet sich der Straßenraum zur Ruhrpromenade und östlich zum Stadtquartier Schloßstraße auf. - Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung

Gleichzeitig war die Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer*innen unübersichtlich. Fußgänger*innen wurden über zahlreiche Inseln geführt und mussten an mehreren Ampeln warten. Die Ruhrstraße ist heute eine zweistreifige, gepflasterte Straße, die als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgewiesen ist. Westlich weitet sich der Straßenraum zur Ruhrpromenade und östlich zum Stadtquartier Schloßstraße auf. Es wurden somit attraktive Flächen für Aufenthalt und Bewegung geschaffen.

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Stand: 04.07.2023

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