Archiv-Beitrag vom 11.05.2022Mülheim muss Geflüchtete weiterleiten

Archiv-Beitrag vom 11.05.2022Mülheim muss Geflüchtete weiterleiten

Geflüchtete aus der Ukraine müssen ab sofort bei ihrer Registrierung damit rechnen, dass sie von Mülheim aus in andere Bundesländer weitergeleitet werden. Das ist der Fall, weil in Nordrhein-Westfalen die Kapazitäten zur Unterbringung so gut wie ausgeschöpft sind. Betroffen sind Personen, die seit dem 2. Mai 2022 in den Schengenraum eingereist sind.

„Die Vorgabe kommt vom Bund, um die Menschen gleichmäßiger auf ganz Deutschland verteilen zu können“, sagt Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort, der zugleich auch Chef der Ausländerbehörde ist. „Aktuell ist die Auslastung sehr unterschiedlich. Um gegenzusteuern hat der Bund den Kommunen eine Software zur Verfügung gestellt. Diese müssen die Ausländerbehörden ab sofort einsetzen.“

Es gelten Ausnahmen, bei denen Geflüchtete unter bestimmten Bedingungen trotzdem in NRW aufgenommen werden können – zum Beispiel ein bestehender Arbeitsplatz, eine eigene Wohnung oder Reiseunfähigkeit.

„Trotz der neuen Regelung, Betroffene weiterleiten zu müssen, muss Mülheim weiterhin Bettenkapazitäten vorhalten“, so Steinfort weiter. „Trotz der Vorgabe des Bundes bleibt es dabei, dass das Land NRW Geflüchtete nach einem Verteilschlüssel zu uns nach Mülheim schickt. Außerdem sind Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen nötig, die von Privatunterkünften in städtische Unterkünfte wechseln und für solche, bei denen noch geklärt werden muss, wo ihr Aufenthaltsort sein wird.“

Das neue Aufnahmeverfahren des Bundes unter dem Namen „Free“ läuft parallel zur Erfassung der Geflüchteten über die sogenannten Pic-Stationen und zur Erstregistrierung der Geflüchteten. Das bedeutet für die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde einen deutlichen Mehraufwand.

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Stand: 11.05.2022

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