MülheimPass
Vergünstigungen für Einwohnende mit geringem Einkommen
Einwohner*innen mit geringem Einkommen können mit dem MülheimPass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Kinder unter 14 Jahren bekommen keinen MülheimPass, können die Vergünstigungen aber über den MülheimPass ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten unter Vorlage ihres Kinder- beziehungsweise Schüler*innenausweises nutzen.
Den Vergünstigungskatalog finden Sie in den beigefügten Dateien.
Seit 1987 stellt die Stadt den MülheimPass, ehemals Sozialpass, aus. Das Angebot steht jedoch nicht nur den Sozialhilfeberechtigten und Beziehenden von Arbeitslosengeld II nach § 24 SGB XII (Sozialgesetzbuch -SGB- Zwölftes Buch -XII-) zur Verfügung, sondern auch einkommensschwache Bürger*innen, die keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, können den MülheimPass erhalten.
Sozialhilfeberechtigte, Arbeitslosengeld II-Beziehende und alle anderen Empfänger*innen von Transferleistungen, die bereits Leistungen beziehen, erhalten den neuen Pass Anfang Februar automatisch per Post. Diejenigen, denen erst im Laufe des Jahres Leistungen bewilligt werden, erhalten den MülheimPass unter Vorlage ihres Bewilligungsbescheides.
Diesen Antrag können Sie am jeweiligen Empfang stellen:
- im Sozialamt Ruhrstraße 1,
- im Jobcenter Kaiser-Wilhelm-Straße 27 oder
- im Jobcenter Eppinghofer Straße 50
Alle Mülheimer*innen, die keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, aber über ein geringes Einkommen verfügen, können den MülheimPass auf Antrag erhalten.
Diesen Antrag können Sie jeweils am Empfang stellen:
- im Sozialamt Ruhrstraße 1 oder in der
- Jobcenter Kaiser-Wilhelm-Straße 27
Anspruchsberechtigte
Sie können vorab selbst überprüfen, ob Sie den MülheimPass erhalten können.
Im Online-Vordruck wird nach Eingabe der Personen, der Mietkosten und des Einkommens eine Berechnung vorgenommen, die zum Schluss anzeigt, ob ein Anspruch auf den MülheimPass besteht oder nicht.
Darüber hinaus finden Sie in den beigefügten Dateien zusammenfassende Informationen.
Partner*innenunternehmen
Die Stadt Mülheim an der Ruhr möchte Partner*innen aus Kultur, Wirtschaft, Handel, Banken, Versicherungen und Sport als Partner*innenunternehmen des MülheimPasses gewinnen, um damit das Leistungsspektrum zu vergrößern.
Wer Partner*innenunternehmen des MülheimPasses werden möchte, kann sich an Maxi Marie Eickhoff-Hüssen vom Sozialamt wenden.
Unterlagen
- Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Einkommensbescheinigungen aller im Haushalt lebenden
Personen (Gehaltsabrechung, Rentenbescheid und mehr) - Vollständiger Kontoauszug des letzten Monats
- Mietvertrag und Nachweis von Vermietenden über die aktuelle Miethöhe (Gesamtmiete inklusive Heizung und Nebenkosten - in angemessener Höhe)
Ohne besonderen Nachweis wird eine Freibetragspauschale von monatlich 100,- Euro anerkannt.
Kontakt
Kontext
- Anspruchsberechtigte MülheimPass (Dateigröße: 521 KB/-typ: rtf)
- Verguenstigungskatalog_Januar 2020__ (Dateigröße: 92 KB/-typ: rtf)
Stand: 03.09.2024
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