Erneuerung der Nollendorfstraße: Erweiterung der Baustelle
+++ UPDATE +++
Erweiterung der Arbeiten auf den Bereich der Hausnummern 70 bis 80 ab dem 15. Juli 2024 für die Dauer von rund sechs Wochen
In Kürze starten die Arbeiten im Bereich der Rampe. Es gilt weiterhin die beidseitige Sackgassenregelung. Mit Ausnahme des aktuellen Baubereichs ist der Anwohnerverkehr durchgängig aus je einer Fahrtrichtung gewährleistet. Im aktuellen Bauabschnitt zwischen den Hausnummern 70 und 80 ist das ab Montag, 15. Juli 2024 nicht mehr möglich. Es kann nur die Verbindung für Fußgänger*innen aufrechterhalten werden. Im unteren Bereich der Rampe werden entsprechende Flächen als Ersatzparkplatz hergerichtet, die in dieser Zeit als Alternative genutzt werden können.
Das aktuelle Baufeld im oberen Bereich der Baustelle muss aufgrund eines Lieferengpasses erst mal pausieren. Die Stadt ist bemüht, die Arbeiten möglichst schnell wiederaufzunehmen und abzuschließen.
Die Umleitung erfolgt auch weiterhin über die Kleiststraße. Im Einmündungsbereich Max-Halbach-Straße bleibt die Zufahrtsmöglichkeit einspurig geöffnet und der Verkehr wird über die Buschkante wieder zurückgeführt.
Hinweis: In Höhe der Hausnummern 70 und 40 werden Parkverbotszonen erforderlich, damit die MEG mit den Müllwagen weiter durchkommt.
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Foto: Canva
Die Arbeiten zur Erneuerung der Nollendorfstraße von Max-Halbach-Straße bis Kleiststraße gehen ab Mittwoch, 26. Juni 2024 in die nächste Bauphase. Diese betrifft die Hausnummern 1 bis 5. Für die Arbeiten sind vier Wochen angesetzt.
Das aktuelle Baufeld wird in Richtung Baustelle Kleiststraße erweitert. Die Bauweise erfolgt entsprechend des bereits fertiggestellten Bereichs, jedoch in halbseitiger Bauweise. Somit ist die Durchfahrt in diesem Bereich jederzeit gewährleistet. Die Umleitung erfolgt wie schon zuvor über die Kleiststraße. Im Einmündungsbereich Max-Halbach-Straße bleibt die Zufahrtsmöglichkeit einspurig geöffnet und der Verkehr wird über die Buschkante wieder auf die Max-Halbach-Straße zurückgeführt.
Mit Ausnahme des jeweils aktuellen Baubereichs ist der Anwohnerverkehr durchgängig aus je einer Fahrtrichtung gewährleistet. Im jeweils aktuellen Bauabschnitt kann dies während der täglichen Arbeitszeit von 7 bis 16 Uhr nicht ermöglicht werden.
In Kürze werden ebenfalls die Arbeiten im Bereich der Rampe begonnen, hier gilt weiterhin die beidseitige Sackgassenregelung. Hierzu erfolgt in Kürze eine gesonderte Information.
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Stand: 11.07.2024
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