Neubau oder Ersterwerb für Selbstnutzende
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums wieder zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Hierbei können zum Beispiel Familien mit zwei Kindern Fördermittel in Höhe von bis zu 232.000,- Euro erhalten. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind sowie jede weitere Person mit Schwerbehinderung erhöht sich die Förderpauschale um 24.000,- Euro. Wird das angestrebte Objekt im Hinblick auf die Zukunft barrierefrei errichtet, können weitere 11.500,- Euro Darlehen gewährt werden. Fördervoraussetzung ist der Nachweis von Eigenkapital in Höhe von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten des Objektes. Dieses erforderliche Eigenkapital kann in Form von Bargeld und Guthaben, Selbsthilfeleistungen oder Wert des vorhandenen unbelasteten Grundstückes erbracht werden.
Außerdem muss eine entsprechende Einkommensgrenze eingehalten werden, die bei einem Vier-Personen-Haushalt bei 37.400,- Euro liegt. Unter bestimmten Bedingungen sind Abzugsbeträge möglich, die ein höheres Einkommen zulassen.
In der neuen Einkommensgruppe B sind niedrigere Förderbeträge bei einem höheren Einkommen (beim oben genannten Beispiel 158.000,- Euro Darlehen bei Einhaltung der Einkommensgrenze von 52.360,- Euro) möglich.
Eine ungefähre Berechnung der Einhaltung der Einkommensgrenzen können Sie im Chancenprüfer der NRW.BANK online selbst durchführen.
Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass – nicht rückzahlbar!) in Höhe von nunmehr sogar 10 Prozent des gesamten Förderdarlehens gewährt werden.
Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000,- Euro bewilligt werden. Weitere Zusatzdarlehen, zum Beispiel für standortbedingte Mehrkosten oder Bauen mit Holz, sind möglich und im Einzelfall zu berücksichtigen.
Konditionen
Die Konditionen für diese Förderprogramme sind folgende:
- Der Zinssatz beträgt lediglich 0,5 Prozent.
- Zusätzlich wird ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von weiteren 0,5 Prozent jährlich erhoben. Für die ersten 2 Jahre entfällt die Verpflichtung zur Leistung eines Verwaltungskostenbeitrags
- Die Tilgung im Neubaubereich beträgt 1 Prozent, bei Erwerb bestehenden Wohnraumes 2 Prozent.
- Der günstige Zinssatz von 0,5 Prozent wird für die Dauer von 30 Jahren festgeschrieben.
Zu beachten ist:
Fördermittel müssen grundsätzlich vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss des Kaufvertrages für ein Eigenheim beziehungsweise eine Eigentumswohnung beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Ausführliche Informationen stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW zur Verfügung. Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie auch bei einer der unten genannten Ansprechpersonen.
Die zur Beantragung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei einer der unten genannten Ansprechpersonen oder Sie können sie sich online bei der NRW.BANK abrufen.
Unterlagen
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen
- Falls schon konkrete Vorstellungen vorhanden sind ein Exposé, Wohnungsgrundriss oder ähnliches
- Wenn schon vorhanden ein Kaufvertragsentwurf
Gebühren
Bei Bewilligung eines Förderdarlehens betragen die Gebühren 500,00 Euro.
Kontakt
Stand: 10.04.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us