Archiv-Beitrag vom 20.04.2022Neue Corona-Regeln in städtischen Gebäuden

Archiv-Beitrag vom 20.04.2022Neue Corona-Regeln in städtischen Gebäuden

Nach den Osterferien entfällt die 3G-Regel in städtischen Gebäuden. Weiterhin aber besteht Maskenpflicht.

Junge Frau richtet ihren Nasen- und Mundschutz. Coronavirus, Pandemie, Hygienevorschriften, Schutzmaßnahmen, Ansteckungsgefahr, Rücksichtsnahme - Canva.com

Mit dem Ende der Osterferien passt die Verwaltung ihre Corona-Regelungen für Besucher*innen weiter den landesrechtlichen Basisschutzmaßnahmen an. Folgendes gilt demnach ab dem 25. April in allen städtischen Liegenschaften:

3G-Regel für Besucher*innen entfällt

Die 3G-Regel für Besucher*innen entfällt. Für das Betreten städtischer Gebäude ist demnach kein aktueller Testnachweis oder Immunitätsnachweis (genesen, geimpft) mehr erforderlich und darf nicht mehr verlangt werden.

Maskenpflicht besteht weiterhin

Für Besucher*innen gilt weiterhin die Maskenpflicht (Mindeststandard = medizinische Maske) in allen städtischen Gebäuden/Fachbereichen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit dem Coronavirus.

Dies gilt wegen der erhöhten Gefährdung (viele Ungeimpfte oder mit russ. Impfstoff Geimpfte, Risiko von TBC) auch für alle Besucher*innen/Bewohner*innen der Verwaltungsdependancen auf dem Areal der Flüchtlingsunterkunft an der Mintarder Straße und für weitere zukünftig zu öffnende Einheiten gleicher Art.

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Stand: 29.04.2022

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