Archiv-Beitrag vom 10.01.2019Neue Grundsteuerbescheide ab 2019
Versand Mitte Januar
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 6. Dezember 2018 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B ab 2019 auf 890 % zu erhöhen.
Aufgrund der Teilnahme der Stadt Mülheim an der Ruhr am Stärkungspakt Stadtfinanzen und der damit vom Land NRW bereitgestellten Stärkungspaktmittel ist ein Haushaltsausgleich zwingend erforderlich. Ein hoher Einbruch in der Gewerbesteuer musste daher durch ein Paket von Einzelmaßnahmen kompensiert werden, unter anderem auch durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B.
„Der Beschluss eines nicht ausgeglichenen und somit nicht genehmigungsfähigen Haushaltes hätte zum einen eine Nichtauszahlung der Stärkungspaktmittel bedeutet. Zum anderen wäre die kommunale Selbstverwaltung durch die Bestellung eines Beauftragten der Bezirksregierung erheblich in ihrer kommunalen Selbstbestimmung eingeschränkt worden“, macht Stadtkämmerer Frank Mendack noch einmal deutlich.
Jeder Grundsteuerpflichtige erhält somit Mitte Januar 2019 abweichend vom bisherigen Dauerbescheid einen neuen Grundsteuerbescheid. Dieser Bescheid ist ebenfalls ein Dauerbescheid, der seine Gültigkeit bis zum Eintritt einer steuerrelevanten Änderung beibehält.
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Stand: 10.01.2019
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