Umtausch EU-Kartenführerschein - alt gegen neu
Seit dem 19. März 2019 hat die Gesetzgebung die Verpflichtung zum Umtausch der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine (grau und rosa) und der bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheine nunmehr in einem Stufenplan gesetzlich festgeschrieben.
So soll sichergestellt werden, dass zum 19. Januar 2033, dem von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Datum, alle Führerscheine dem gültigen EU-Muster entsprechen.
Der Stufenplan zum Umtausch der Führerscheine ist in Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu finden. Dabei werden die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine nach dem Geburtsjahr der Inhaber*innen getauscht:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Aktueller Hinweis:
Für den Umtausch sollte frühzeitig eine Online-Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle vorgenommen werden, um die entsprechende Frist einzuhalten!
Die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheine werden gestaffelt nach ihrem Ausstellungsdatum ebenfalls getauscht. Das Ausstellungsdatum eines solchen Führerscheins ist auf der Vorderseite unter Ziffer 4a aufgeführt und nicht zu verwechseln mit dem Erteilungsdatum auf der Rückseite des Führerscheins.
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, also unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fragen und Antworten
Welche Behörde ist zuständig für den Tausch meines Führerscheins?
Sie tauschen den Führerschein immer in der Führerscheinstelle Ihrer aktuellen Wohnortbehörde.
Sie wohnen aktuell in Mülheim an der Ruhr und Ihr Papierführerschein wurde auch hier ausgestellt?
Dann beantragen Sie den Umtausch Ihres Führerscheins in der Führerscheinstelle des Bürgeramtes Mülheim an der Ruhr.
Sie wohnen aktuell in Mülheim an der Ruhr, Ihr Papierführerschein wurde nicht hier ausgestellt?
Sie beantragen den Umtausch Ihres Führerscheins ebenfalls in der Führerscheinstelle des Bürgeramtes Mülheim an der Ruhr, jedoch wird zusätzlich eine sogenannte Karteikarten-(Datei-)Abschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Im Regelfall können Sie diese dort telefonisch oder online beantragen. Geben Sie bitte immer die Fax-Nummer der Führerscheinstelle Mülheim an der Ruhr, 0208 / 455-3391, zur Übermittlung der Daten an.
Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland
Sie wohnen aktuell nicht mehr in Mülheim an der Ruhr, Ihr Papierführerschein wurde aber hier ausgestellt?
Dann wenden Sie sich zum Umtausch Ihres Führerscheines an die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle. Diese benötigt dafür eine sogenannte Karteikarten- (Datei-)Abschrift aus Mülheim an der Ruhr. Beantragen Sie diese Karteikarten-Abschrift gleich hier mit dem Onlineantrag zur Karteikartenabschrift.
Wie lange dauert es, bis ich den neuen Führerschein habe?
Der neue Kartenführerschein wird Ihnen in der Regel innerhalb von 15 Werktagen von der Bundesdruckerei zugestellt, sofern die Karteikartenabschrift bereits bei Antragstellung vorlag. Sollte bei Antragstellung die Karteikarten-Abschrift nicht vorliegen, verlängert sich diese Frist gegebenenfalls um mehrere Wochen.
Was passiert mit meinem alten Papierführerschein?
Sie erhalten den alten Führerschein entwertet zurück. Der neue Kartenführerschein wird Ihnen direkt per Post zugestellt.
Damit Sie den alten Führerschein bis zum Erhalt der neuen Karte nutzen können, wird er in seiner Gültigkeit befristet. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der alte Führerschein jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Falls Sie bis zur Zustellung des neuen Führerscheins im Ausland ein Kfz führen wollen, scheidet der Direktversand aus. Dann muss der neue Kartenführerschein nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden im Austausch gegen den alten Führerschein.
Was ist bei Klasse 2 oder Klasse 3 bei Zügen von 18 Tonnen zu beachten?
Wenn Sie noch über eine alte Klasse 2 verfügen oder wenn Sie mit der alten Klasse 3 mit einem Zugfahrzeug von 7,5 Tonnen ein Gespann von mehr als 12 Tonnen Gesamtmasse fahren wollen, sollten Sie sich vorher bei den Mitarbeitenden der Führerscheinstelle erkundigen, ob Sie zusätzlich noch weitere Unterlagen vorlegen müssen.
In allen anderen Fällen, wenn Sie nur die Motorrad- und/oder Pkw-Klassen (auch bis 7,5 Tonnen im Zugfahrzeug und einem Anhänger, so dass eine Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen erreicht wird, bei bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnissen) tauschen, ist keine gesundheitliche Überprüfung nötig.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.
Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Vorlage Ihres aktuellen Führerscheines
- Ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie in folgendem Dokument der Bundesdruckerei)
Gebühren
- 30,40 Euro, inklusive 5,10 Direktversand der Bundesdruckerei
Auf Wunsch zuzüglich:
- 29,80 Euro Expresslieferung bei persönlicher Abholung (Direktversand entfällt)
Kontakt
Stand: 28.10.2024
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