Archiv-Beitrag vom 24.04.2018Neues Friedhofskonzept
Grabstätten-Inhaber müssen keine Umbettungen befürchten
Für die städtischen Friedhöfe wurde vom Rat der Stadt ein neues Nutzungskonzept beschlossen, das eine Konzentration der Grabstätten auf Kernbereiche der Friedhöfe vorsieht. Die Friedhofsverwaltung hat alle Inhaber/Nutzungsberechtigte von Grabstätten in Randbereichen von Friedhöfen angeschrieben, um die neuen Regelungen zu erläutern. Erst nach dieser Information, im Rahmen derer sich jeder Nutzungsberechtigte bei Bedarf von der Friedhofsverwaltung umfassend beraten lassen kann, wird die Stadt neue Bescheide verschicken.
Wie jede Veränderung hat dieses Schreiben bei Einigen Verunsicherung ausgelöst.
Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund des neuen Konzeptes keine Umbettungen vorgesehen sind, außer die Nutzungsberechtigten wünschen dies ausdrücklich. Einem entsprechenden Antrag kann aber erst nach Ablauf der Ruhefrist stattgegeben werden. Weiterhin wird klargestellt, Ruhezeiten der Verstorbenen werden nicht eingeschränkt. Die Totenruhe bleibt in jedem Fall gewahrt.
Jede Grabstätte bleibt bis zum Ende der Nutzungszeit bestehen. Außerdem können der Lebenspartner einer bereits in dieser Grabstätte bestatteten Person, sowie Kinder bis zu 12 Jahren noch in der Grabstätte beigesetzt werden.
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Stand: 24.04.2018
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