Archiv-Beitrag vom 26.05.2021Neuwahlen von Schiedspersonen
In der Stadt Mülheim an der Ruhr werden in den nachfolgend aufgeführten Schiedsamtsbezirken die Neuwahlen einer Schiedsperson erforderlich:
- Schiedsamtsbezirk 1 (Altstadt I-Stadtmitte mit Holthausen und Menden)
- Schiedsamtsbezirk 3 (Altstadt I-Ost mit Rumbachtal und Raadt)
- Schiedsamtsbezirk 4 (Heißen)
Bürger*innen, die in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen, im Alter zwischen 30 und 70 Jahren sind und Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes haben, werden gebeten, sich bis zum 30. Juni 2021 schriftlich beim Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, zu bewerben.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname
- Anschrift
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Beruf
Ferner ist von der bewerbenden Person kurz darzulegen, welche Erfahrungen beziehungsweise persönliche Eigenschaften für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die gütliche Beilegung von Strafverfahren und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in den gesetzlich bestimmten Fällen.
Oftmals ist gerade im Herbst der Streit am Gartenzaun vorprogrammiert. Wenn das Laub sich türmt, morsche Äste in fremde Grundstücke ragen (um nur einige Beispiele zu nennen) und der Krach am Gartenzaun eskaliert, dann kommen die Schiedsleute zum Einsatz.
Ihr Ziel ist es, den sich Streitenden den teuren und nervenaufreibenden Gang zum Gericht mit schlichtenden Gesprächen zu ersparen, denn Schiedsleute sind Vermittler*innen zwischen den Fronten, bevor es zum Prozess kommt.
Sie fällen aber keine Entscheidung wie die Richter, sondern streben eine friedliche Aussöhnung zwischen den sich Streitenden an. Wenn dies gelingt, wird ein Vergleich geschlossen.
Es sind aber nicht nur Streitereien unter Nachbar*innen, Verwandten oder Freunden und Freundinnen, die die Menschen zum Schiedsamt führen. Ebenso kann bei geringfügigen Straftaten wie etwa Beleidigungen, Körperverletzungen und Hausfriedensbrüchen der Gang zum Schiedsamt eine Alternative zur Strafanzeige sein.
Die erforderlichen Gespräche sind in der häuslichen Umgebung der Schiedsperson zu führen.
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich für die Dauer von fünf Jahren tätig.
Sie erhält für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Vergütung, sondern lediglich den Ersatz von Auslagen. Dieser beträgt zurzeit pauschal monatlich 40,90 Euro.
Nähere Informationen – insbesondere zum Zuschnitt der einzelnen Schiedsamtsbezirke – findet man im Beitrag zum Schiedsamt.
Über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen informieren auch:
- BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V., Postfach 10 04 52, 44704 Bochum
Internet: www.schiedsamt.de - Direktor des Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, Georgstraße 13, 45468 Mülheim an der Ruhr, E-Mail: poststelle@ag-muelheim.nrw.de
Internet: www.ag-muelheim.nrw.de
Es besteht die Möglichkeit beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über den Link www.justiz.nrw.de nähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung zu erhalten.
Für weitere Auskünfte steht das Rats- und Rechtsamt auch unter den Rufnummern 455-3000 und 455-3007 zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 26.05.2021
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