Oberbürgermeister besucht Demo - Rat beschließt Beibehaltung des Grundsteuer-Hebesatzes

Oberbürgermeister besucht Demo - Rat beschließt Beibehaltung des Grundsteuer-Hebesatzes

Mülheim soll den Grundsteuer-Hebesatz von 890 Punkten beibehalten, so die Empfehlung von Oberbürgermeister Marc Buchholz für die Ratssitzung am 5. Dezember 2024. Die Politik schloss sich dieser Meinung an. Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, den Hebesatz nicht zu erhöhen.

„Ich bin da und höre Ihre Sorgen“, sagte der Oberbürgermeister beim spontanen Besuch einer Demonstration vor Beginn der Ratssitzung auf dem Rathausmarkt. Eine Gruppe politisch bewegter Bürger*innen hatte dazu aufgerufen, um ihre Sorge über eine mögliche weitere Steuerbelastung deutlich zu machen. „Ich habe den Kämmerer darum gebeten, für die Ratssitzung verschiedene Varianten der Grundsteuererhebung vorzustellen. Auch wenn es kein einfacher Weg wird, den Hebesatz nicht zu erhöhen, bin ich davon überzeugt, dass es der richtige Weg für uns alle ist“, so Buchholz weiter. Er lud die Demonstrant*innen ein, die Ratssitzung auf der Zuschauertribüne zu verfolgen.

Oberbürgermeister Marc Buchholz (2.v.re.) kommt mit den Demonstranten ins Gespräch.

Foto: Stadt Mülheim

Mülheim ist verpflichtet, die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Grundsteuerreform umzusetzen. Hierbei wird der Grundbesitz von unbebauten und bebauten Grundstücken besteuert. Die Reform bedeutet für alle Bürger*innen eine komplette Neuberechnung der Steuerlasten. Mülheims Politik hat in der Ratssitzung am 5. Dezember 2024 die Möglichkeit, sich zwischen mehreren Optionen zu entscheiden: gleichbleibender Hebesatz von 890 Punkten, einheitlicher Hebesatz von 1063 Punkten oder differenzierter Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke (887 Punkte bzw. 1.608 Punkte).

Der Städtetag NRW hatte vor wenigen Tagen noch mal eine Warnung rausgegeben, was die rechtliche Wirksamkeit eines differenzierten Hebesatzes angeht.

„Ich bin sicher, der Rat der Stadt Mülheim wird die möglichen Konsequenzen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger sehr gut abwägen und die bestmögliche Entscheidung für uns alle treffen“, so Oberbürgermeister Marc Buchholz kurz vor Beginn der Ratssitzung.

Im Nachgang steht fest: Die Politik folgte der Empfehlung von Oberbürgermeister und Kämmerer den aktuell geltenden Hebesatz der Grundsteuer B für das Jahr 2025 nicht zu erhöhen.

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Stand: 06.12.2024

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