Öffentlich bestellte*r Vermessungsingenieur*in (ÖbVI)
Öffentlich bestellte Vermessungingenieur*innen (ÖbVI) sind Organe des öffentlichen Vermessungswesens. Der*Die ÖbVI ist auf Grund des Vermessungsgesetzes (VermKatG NRW) und der Berufsordnung dazu berufen, Katastervermessungen in Nordrhein-Westfalen auszuführen.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass hier aus Gründen des Wettbewerbs keine bestimmten Vermessungsbüros (ÖbVI) genannt werden können.
Bei Bedarf finden Sie auf dem GEOportal.NRW eine Übersichtskarte aller ÖbVI-Geschäftsstellen in NRW.
Auf der Internetseite des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie eine Liste der ÖbVI.
Kontakt
Stand: 06.08.2024
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