Archiv-Beitrag vom 24.08.2021Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungs- und Erarbeitungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung
Für ein Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Die Änderung bezieht sich auf einen Mülheimer Bereich
Der Änderungsbereich 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) befindet sich in Mülheim an der Ruhr im Stadtteil Broich. Die großzügigen Sportanlagen des ansässigen Hockey- und Tennisvereins sowie Pferdehaltungs- und Reitanlagen sollen als Sport- und Freizeitstandort im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) gesichert werden. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich die vorhandenen Nutzungen im Sinne einer bestandsorientierten Planung auf den bestehenden Flächen angemessen weiterentwickeln können. Deswegen soll die zeichnerische Darstellung beziehungsweise Festlegung des Änderungsbereiches mit dieser Änderung in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet Freizeit, Erholung und Sport“ / Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ geändert werden.
Die Planunterlagen werden in Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 24. August bis einschließlich 24. September 2021 öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Technisches Rathaus
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
19. Etage, linke Flurseite
- Montag bis Mittwoch 8.00 bis 15.30 Uhr,
- Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr und
- Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr;
und des Weiteren auf der Homepage der Städteregion Ruhr 2030: http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html
Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wird für die Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung im Technischen Rathaus um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Besucherinnen und Besucher müssen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sich bei Betreten der Verwaltungsgebäude an der jeweiligen Infotheke anmelden und dort die Hände desinfizieren. Sie dürfen frühestens zehn Minuten vor dem Termin das Gebäude betreten.
Bitte die allgemeinen Hygienetipps beachten!
Kontakt
Stand: 25.08.2021
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