Oldtimerkennzeichen/Historische Fahrzeuge
Als historische Fahrzeuge gelten Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen wurden.
Für ein solches Fahrzeug können Sie beim Bürgeramt ein Oldtimerkennzeichen (Kennzeichen für historische Fahrzeuge) beantragen, wenn Sie
- in Mülheim wohnen oder
- hier ein Gewerbe angemeldet haben.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (TÜV)
- Kennzeichenschilder beziehungsweise Abmeldebestätigung
- Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
- Technisches Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welches besagt, das Ihnen ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden kann
- Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt)
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden
- Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in dem weiter unten stehenden Beitrag.
Hinweis:
Falls keine Fahrzeugdokumente ausgestellt wurden, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
- Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO
Bei Nicht-EU-Fahrzeugen müssen zusätzlich noch eine Zollbescheinigung sowie die alten Papiere vorgelegt werden.
Gebühren
- 30,00 Euro
Gegebenenfalls zuzüglich
- 3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
- 5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 2,60 Euro Vorabreservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 15,30 Euro Technikänderung
- 25,- bis 152,- Euro Ausnahmegenehmigung
Fremdkosten
- Etwa 15,- Euro pro Schild bei dem Schildermacher oder der Schildermacherin Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 30.08.2024
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