Archiv-Beitrag vom 12.11.2019Ordnungsamt zufrieden: Die meisten Spielgeräteaufsteller hielten sich an die neue Spielverordnung

Archiv-Beitrag vom 12.11.2019Ordnungsamt zufrieden: Die meisten Spielgeräteaufsteller hielten sich an die neue Spielverordnung

Wie angekündigt, wurden am Sonntag, 10. November in der Zeit von 16:00 bis 21:30 Uhr durch drei Teams des Ordnungsamtes insgesamt 22 Gaststätten, drei Spielhallen- und zwei Buchmacher-/Wettbürokontrollen durchgeführt. Hintergrund der Kontrollen war, dass mit der Änderung der Spielverordnung vom 04. November 2014 (Artikel 5) am 10. November 2019 in Gaststätten und Buchmacherbetrieben nur noch zwei anstelle von drei Geldspielgeräten aufgestellt werden dürfen.

Neue Spielverordnung zur Aufstellung von Spielgeräten ist in Kraft getreten - Referat I - Online Redaktion - Tobias GrimmDas Ergebnis der Kontrollen war, dass in lediglich zwei Gaststättenbetrieben noch drei Geldspielgeräte vorhanden waren. Die Einsatzkräfte sorgten dafür, dass die Geräte ausgeschaltet, das Netzkabel am Gerät entfernt und die Netzbuchse mit einem Klebesiegel versehen wurden.

Weiterhin konnte in einem Betrieb im Zusammenhang mit dem Betrieb von drei Wasserpfeifen (Shishas) zeitgleich ein Auflagenverstoß gegen das mit der Gaststättenerlaubnis festgesetzte Kohlenutzungsverbot und gegen das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) wegen der Verwendung von Tabak festgestellt werden.
 

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Stand: 12.11.2019

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