Ortsbaurecht

Ortsbaurecht

Unter dem Begriff werden alle planerischen und textlichen Festsetzungen zusammengefasst, mit denen die Nutzung und Entwicklung des Stadtgebietes beschrieben werden.

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gracht - U20(v) - Stadt Mülheim an der Ruhr

Generelle, auch längerfristig zu verfolgende Ziele stellt der Flächennutzungsplan dar. Daraus werden Bebauungspläne entwickelt, die dann für begrenzte räumliche Bereiche genaue Festlegungen treffen, die gegenüber allen verbindlich sind (vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung).

Als Vorläufer dieser planungsrechtlichen Instrumente haben gebietsweise auch noch die Fluchtlinienpläne (Baurechtsrahmenkarten) Gültigkeit.

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Stand: 02.10.2024

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