Archiv-Beitrag vom 06.05.2021Perspektivkonzept Leichtathletik
Bundesförderung für die Sanierung der Sportanlage Mintarder Straße aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung
Die Leichtathlet*innen in Mülheim an der Ruhr warten seit mehreren Jahrzehnten auf eine Kunststofflaufbahn. Bald kann nun auch die von ihnen priorisierte Sportanlage Mintarder Straße zu einer modernen Leichtathletikanlage mit Kunststoffrundlaufbahn und Flutlicht umgebaut werden.
„Das sind natürlich tolle Nachricht aus Berlin, die uns Arno Klare am Mittwoch übermittelt hat“, freut sich Oberbürgermeister Marc Buchholz über die bis zu 1.834.000 Euro-Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen im November 2020 beschlossen hatte, die Sanierung der Sportanlage Wenderfeld mit 750.000 Euro zu fördern, ist diese zweite Förderung für die Leichatathletik ein großer Schritt in Richtung Zukunft.
„Ich danke auch dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium von Ina Scharrenbach, das die für unseren Bundesantrag erforderliche positive städtebauliche Stellungnahme abgegeben hat. Diese Unterstützung hatte die Ministerin uns ja bereits im Sommer 2020 bei ihrem Besuch der Sportanlage Mintarder Straße signalisiert“, so Oberbürgermeister Marc Buchholz.
Auch die Leiterin des Mülheimer SportService, Martina Ellerwald, ist hoch erfreut, dass erneut eine große Förderung nach Mülheim an der Ruhr kommt: „Für unsere Sportstättenentwicklungsplanung ist es ein Meilenstein, dass nach dem Perspektivkonzept Fußball und dem Sportpark Styrum nun auch das Perspektivkonzept Leichtathletik in großen Teilen realisiert werden kann.“
Hintergrundinformation:
Im Gegensatz zu dem Landesprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ ist das Antragsverfahren des Bundesprogrammes mehrstufig: Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 2021 beginnt das eigentliche Zuwendungsverfahren. Dabei findet zunächst ein Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber und der Kommune statt, danach erstellt die Kommune die Antrags- und Bauunterlagen, die vom Zuwendungsgeber geprüft werden. Nach positiver Prüfung erfolgt der Zuwendungsbescheid und das Vorhaben kann beginnen.
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Stand: 06.05.2021
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