Psychiatriekoordination
Die Aufgabe der Psychiatriekoordination liegt begründet im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (§ 23 ÖGDG NRW). Sie stellt ein zentrales kommunalpolitisches Instrument zur Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der psychosozialen Versorgung Beteiligter dar.
Durch Vernetzung und Kooperationen zu sämtlichen Fachleuten der kommunalen sozialpsychiatrischen Versorgung sowie zu den Träger*innen der Eingliederungshilfe, der Freien Wohlfahrtspflege und freien Anbieter*innen, werden die unterschiedlichen Hilfen für psychisch Kranke in Mülheim an der Ruhr ständig bedarfsgerecht weiterentwickelt mit dem Ziel, die Versorgungsstrukturen noch weiter zu verbessern.
Dabei ist die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) mit ihren zugehörigen Arbeitskreisen und Projektgruppen ein wichtiges Instrument. In diesem Gremium tauschen sich relevante Vertreter*innen des Sozial- und Gesundheitswesens aus. Aus den fachlichen Diskursen werden Handlungsempfehlungen entwickelt, die in der Folgezeit für möglichst viele Bereiche in Mülheim an der Ruhr handlungsleitend sein sollen.
Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter*innen von Diensten und Einrichtungen können sich mit Fragen, Informationen, Wünschen, Anregungen, Kritik und Ideen an die Psychiatriekoordination wenden.
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Stand: 16.08.2024
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