Satzungen für den Friedhofsbereich
Die Stadt Mülheim an der Ruhr erhebt Gebühren für die Benutzung ihrer Friedhöfe, die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen und für die Leistungen der Friedhofsverwaltung.
Informationen und Vorschriften für die städtischen Friedhöfe finden Sie in der Friedhofssatzung.
Die Gebühren können der Gebührensatzung entnommen werden.
Die Satzungen sind am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Kontakt
Stand: 10.02.2025
[schließen]
Bookmarken bei