Rat, Ausschüsse, Vertretung der Stadt
Das wichtigste demokratische Entscheidungsgremium der Stadt ist der Rat. Er ist nach der Gemeindeordnung (als Landesgesetz kommunalverfassungsrechtliche Grundlage) für alle städtischen Angelegenheiten zuständig. Er trifft in Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben als Organ der Stadt und Teil der Verwaltung wesentliche Entscheidungen und Zielvorgaben.
Der Rat besteht zurzeit aus 54 Mitgliedern:
- 14 CDU
- 13 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 12 SPD
- 3 AfD
- 3 FDP
- 3 MBI
- 2 DIE PARTEI
- 3 fraktionslose Ratsmitglieder (WIR AUS Mülheim, BAMH, DIE LINKE)
- 1 parteiloses Mitglied
Der hauptamtliche Oberbürgermeister Marc Buchholz (CDU) ist sowohl Vorsitzender des Rates der Stadt als auch Chef der Verwaltung.
Ehrenamtlicher 1. Bürgermeister ist Markus Püll (CDU) und ehrenamtliche 2. Bürgermeisterin ist Ann-Kathrin Allekotte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Der Rat der Stadt wird in seiner Arbeit von den Ausschüssen unterstützt, die für ihre Fachbereiche (zum Beispiel Schule, Jugend, Kultur, Soziales, Sport, Planung oder Umwelt) Beschlussempfehlungen erarbeiten oder aber aufgrund der Ermächtigung durch den Rat, durch Gesetz oder Satzung auch selbst entscheiden.
Bürgerservice
- öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnungen für die Sitzungen des Rates im Amtsblatt
- Veröffentlichung des Terminplans der Gremiensitzungen im Ratsinformationssystem
- Bereitstellung der Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen (Beschluss- und Berichtsvorlagen der Verwaltung, Anträge und Anfragen der Fraktionen, Gruppen und Gremienmitglieder) für alle öffentlichen Sitzungen im Ratsinformationssystem
- Bereitstellung der Niederschriften über alle öffentliche Sitzungen im Ratsinformationssystem
- allgemeine Auskünfte zum Zusammenspiel der gewählten Gremien (Rat, Bezirksvertretungen, Ausschüsse, Integrationsrat, Jugendstadtrat) mit der Verwaltung (Dezernate, Referate, Fachbereiche) sowie mit bürgerschaftlichen Gruppierungen
- allgemeine Auskünfte zum kommunalen Verfassungsrecht (Gemeindeordnung, Hauptsatzung, Geschäftsordnungen)
- Geschäftsführung für die Gremien, einschließlich der Organisation der Sitzungen, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vorsitzenden und der Verwaltung
Sie können jederzeit als Zuhörer*in an einer öffentlichen Sitzung teilnehmen. Hierfür gibt es jeweils ausgewiesene Bereiche in den Sitzungsräumen. Einlasskarten werden nicht benötigt.
Das Platzangebot ist aber beschränkt, so dass es bei Themen mit erhöhtem Besuchsinteresse zu Engpässen kommen kann. Es empfiehlt sich daher ein rechtzeitiges Erscheinen vor Sitzungsbeginn.
Sitzungsort und Sitzungsbeginn sind auf den Tagesordnungen angegeben.
Vertretung der Stadt in überörtlichen Gremien
Neben der Interessenvertretung durch die gewählten Vertreter*innen in den örtlichen Gremien ist die Wahrnehmung der Interessen der Stadt in überörtlichen Gremien von besonderer Bedeutung. Der Rat entsendet Vertreter*innen aus seiner Mitte oder aus der Verwaltung in verschiedene überörtliche Gremien. Wichtige Gremien sind zum Beispiel:
- Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (zum Beispiel Trägerinnen und Träger der überörtlichen Sozialhilfe, Landesjugendamt, Denkmalschutz)
- Regionalrat bei der Bezirksregierung Düsseldorf (übergeordnetes Entscheidungsgremium für die Gebietsentwicklungsplanung)
- Deutscher Städtetag und Städtetag Nordrhein-Westfalen (kommunaler Spitzenverband aller deutschen Städte im Bund und Land)
- Rat der Gemeinden und Regionen Europas - RGRE (Interessenvertretung der Gemeinden auf europäischer Ebene)
Unterlagen
Kontakt
Stand: 13.09.2024
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