Rechnungsprüfungsamt

Rechnungsprüfungsamt

Das Amt mit dem besonderen Auftrag

Das Rechnungsprüfungsamt kontrolliert die Verwaltung hinsichtlich deren ordnungsgemäßer, sparsamer und wirtschaftlicher Aufgabenwahrnehmung. Ziel der Rechnungsprüfung ist es, die Verwaltung vor finanziellen Verlusten und kostenträchtigen Fehlentwicklungen zu schützen und die Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicher zu stellen.

Person prüft mit Lupe und Taschenrechner Rechnungen in einem gefüllten Ordner. Rechnungsprüfungsamt - Canva

Die Rechnungsprüfer*innen sind unmittelbar dem Rat gegenüber verantwortlich und sachlich unterstellt und damit frei von fachlichen Weisungen seitens der Verwaltung. Gleichwohl ist das Rechnungsprüfungsamt Mülheim dem Dezernat I - Repräsentation, Zentrale Verwaltungssteuerung - zugeordnet. Es führt die Dienstaufsicht.

Die Rechnungsprüfung ist eine Pflichtaufgabe, die in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Gesetzliche und zusätzlich vom Rat übertragene Aufgaben sind in der Rechnungsprüfungsordnung (Satzung) festgelegt. Zu diesen zählen unter anderem die Prüfung des Jahresabschlusses, die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung oder auch die Prüfung von Vergaben. Das Rechnungsprüfungsamt berichtet regelmäßig im Rechnungsprüfungsausschuss, der nicht-öffentlich tagt.

Im Rahmen des gesetzlich möglichen „Spielraums“ bietet das Rechnungsprüfungsamt den Fachbereichen zusätzlich Beratung und Service an, zum Beispiel in Form von kostenlosen Seminaren zum Thema Vergabe.

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Stand: 10.07.2024

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