Archiv-Beitrag vom 05.04.2019Rechte von Kindern

Archiv-Beitrag vom 05.04.2019Rechte von Kindern

Mülheimer Bündnis für Familie lobt die Herausgabe des kindgerechten Staatenberichts zur UN-Kinderrechtskonvention

Logo Mülheimer Bündnis für Familie in Mülheim an der Ruhr. - Mülheimer Bündnis für FamilieDie Bundesregierung hat bei den Vereinten Nationen in Genf den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes eingereicht. Zugleich ist der Bericht zur sogenannten UN-Kinderrechtskonvention in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden. 

„Das ist ein wichtiges Signal, denn so können sich Kinder und Jugendliche sehr gut selbst über ihre Rechte und den Stand der Umsetzung in Deutschland informieren“, lobt Ulrich Scholten die Publikation. Der Vorsitzende des Mülheimer Bündnisses für Familie und Oberbürgermeister legt den kindgerechten Bericht auch den Schulen ans Herz: „Er ist eine gute Grundlage, um mit Kindern und Jugendlichen über Kinderrechte und politische Beteiligung zu sprechen“, so Scholten. Kinder wollten mitreden, vor allem wenn es um ihre Zukunft gehe. Das habe er selbst in seinen Schülersprechstunden und anlässlich der „Fridays for future“-Demonstrationen erlebt.
Der Staatenbericht zeige anhand vieler Beispiele, dass Deutschland auf einem guten Weg sei. Kinderrechte müssten aber auch im Alltag gelebt werden. Das setze voraus, dass Kinder ihre Rechte kennen. Und dass Erwachsene die Meinung von Kindern berücksichtigten, wenn es um deren Interessen gehe, so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.  

Logo Kinderrechte: Staatenbericht - Die Rechte von Kindern in Deutschland. Ein Bericht an die Vereinten Nationen. Für Kinder und Jugendliche. - Cris Olano  Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Mit der kindgerechten Version des Staatenberichts sorge Deutschland dafür, dass Kinder und Jugendliche sich gut informieren könnten, wie ihre Rechte umgesetzt werden. Sie erführen darin zum Beispiel, dass beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht worden seien - im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. „Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern“, kündigte die Bundesfamilienministerin an.

Hier der Link zur Fassung für Kinder und Jugendliche: www.bmfsfj.de/staatenbericht-für-kinder-und-jugendliche.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des "Mülheimer Bündnis für Familie".

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Stand: 05.04.2019

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