Archiv-Beitrag vom 25.02.2013Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
Eltern sollten Kontakt zum Amt aufnehmen
Mit dem 1. August 2013 haben Kinder schon mit der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder alternativ in der Tagespflege.
Leider können im ersten, nun fast abgeschlossenen Aufnahmeverfahren nicht alle Kinder in den Tageseinrichtungen versorgt werden.
Die Stadt Mülheim hat sich daher entschieden, dem Mangel an Plätzen auf verschiedene Weise entgegenzuwirken: In einem ersten Schritt wird eine nicht unbeträchtliche Zahl von Kindern zusätzlich in bestehende Gruppen in Tageseinrichtungen aufgenommen werden.
Die Benachrichtigungen mit den Zusagen für einen Platz in einer Kita werden ab Mitte März 2013 verschickt.
Darüber hinaus werden zurzeit Interimstandorte zur Eröffnung zusätzlicher Gruppen geplant. Diese Übergangslösungen entsprechen im Raumprogramm und bei der personellen Besetzung den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes.
Sobald die Standorte, und damit auch die Aufnahmekapazitäten feststehen, werden hier im zweiten Schritt weitere Kinder versorgt werden können.
Für die Platzvergabe generell sind die aktuell geltenden Kriterien für die Aufnahme in städtische Tageseinrichtungen maßgeblich. Berufstätigkeit oder Ausbildung und Studium der Eltern, nachgewiesene Arbeitssuche, alleinerziehende Elternteile, besondere Familiensituationen und Geschwisterkinder in der Einrichtung finden bei der Auswahl Berücksichtigung.
Was können betroffene Eltern nun tun?
Um die betroffenen Eltern bei der Platzsuche weiter unterstützen zu können, sollten diese ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beim Amt für Kinder, Jugend und Schule, Am Rathaus 1, geltend machen.
Hierzu muss, zur Aufnahme der Daten, persönlich Kontakt aufgenommen werden.
Ziel ist es, ein den individuellen Betreuungswünschen entsprechendes Platzangebot innerhalb Mülheims zu erstellen.
Kontakt
Stand: 08.03.2018
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