Archiv-Beitrag vom 28.10.2021Rechtsdezernenten aus ganz NRW trafen sich in Mülheim
Der Rechts- und Verfassungsausschuss des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat im Mülheimer Rathaus getagt
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen ist ein kommunaler Landesverband des Deutschen Städtetags mit Sitz in Köln. Dem Verband gehören 40 Städte in Nordrhein-Westfalen an, 23 kreisfreie und 17 kreisangehörige, die insgesamt rund neun Millionen Einwohner*innen des Landes repräsentieren. Vorsitzender des Ausschusses ist Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort.
Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Umgang mit Flüchtlingen aus Afghanistan. Der Ausschuss sprach sich für einen deutlich verbesserten Zugang zu Integrationskursen aus. Die Kosten für zusätzlich aufgenommene Geflüchtete sollten vom Bund übernommen werden. Die Kommunen seien zwar bereit zu helfen, die finanziellen Lasten müssten aber vom Bund getragen werden.
Ein weiteres Thema waren die sich ständig verändernden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Corona- Pandemie. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die derzeitige Rechtslage Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen so zu belassen. Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Maßnahmen wurden verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der sogenannten „2G-Regelung“ geäußert. Der sogenannte „Regelungs-Flickenteppich“ in den Bundesländern, vor dem jetzt gewarnt werde, solle nicht voreilig diskreditiert werden. Es sei durchaus angemessen, in Bundesländern mit deutlich unterschiedlichen Inzidenzen auch unterschiedliche Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Pandemie zu akzeptieren.
Diskutiert wurde auch ein Modellprojekt zur Durchführung sogenannter digitaler Gremiensitzungen. Es wird zurzeit in einigen Städten die Praktikabilität von ganz oder teilweise digital durchgeführten Rats- und Ausschusssitzungen untersucht. Wichtige Fragen sind dabei, wie die Öffentlichkeit zugelassen werden kann und ob gewährleistet wird, dass Abstimmungen nicht manipuliert werden können.
Weitere Themen waren die organisatorische Neuaufstellung der kommunalen IT in Nordrhein-Westfalen, der Umgang mit der sogenannten „Auto-Poser-Szene“ und der neue Orientierungsrahmen des Landes für Veranstaltungen im Freien, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial haben.
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Stand: 29.10.2021
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