Regenwassernutzung
Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser hat Folgen für die Erhebung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. Dach- oder Grundstücksflächen, von denen kein Niederschlagswasser in das städtische Kanalnetz eingeleitet wird, bleiben bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr natürlich unberücksichtigt. Die Tatsache, dass Wasser aufgefangen und zur weiteren Verwendung gespeichert wird, wirkt sich also an dieser Stelle gebührenmindernd aus. Eine einfache Mitteilung über den Umfang der vom Kanalnetz getrennten Flächen an das Amt für Umweltschutz reicht aus, um ab dem folgenden Monatsersten eine reduzierte Festsetzung der Niederschlagswassergebühr zu bewirken.
Wichtiger Hinweis Planung und Inbetriebnahme von Regenwassernutzungsanlagen müssen mit der sem - Stadtentwässerung abgestimmt werden! |
Die Weiterverwendung von Regenwasser im Haushalt bedeutet aber auch, dass die Schmutzwassergebühr nicht mehr nur nach der Frischwasserzufuhr zum Grundstück (Frischwassermaßstab) bemessen werden kann. Die in das Kanalnetz eingeleitete Schmutzwassermenge erhöht sich schließlich durch die Regenwassernutzung.
Folglich muss der Umfang der zusätzlich eingeleiteten Abwassermenge gemessen werden. Um die Bemessungsgrundlage für diese Abgabe für ein Grundstück mit Regenwassernutzung berechnen zu können, bedarf es folgender Messungen:
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- |
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+ |
Entnahme aus dem Wassertank |
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- |
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= |
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Dieses Modell, in den nachfolgenden Skizzen grafisch verdeutlicht, setzt voraus, dass der Wasserspeicher keinen Überlauf zum Kanal besitzt. In diesem Fall wäre eine zusätzliche Messung eben der Überlaufmenge notwendig.
Wichtiger Hinweis Auch die Messeinrichtungen müssen von der Stadtentwässerung begutachtet werden! |
Fallbeispiel I | Fallbeispiel II | Fallbeispiel III | Fallbeispiel IV |
Das Verfahren mag etwas kompliziert klingen, aber die gleichmäßige und gerechte Erhebung der Schmutzwassergebühren zieht diese Vorgehensweise zwangsläufig nach sich. Entscheiden müssen Sie allerdings selbst, ob sich - neben dem ökologischen Aspekt - der Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage auf Ihrem Grundstück rentiert, denn einer verminderten Niederschlagswassergebühr und einem verringerten Frischwasserbezug stehen mitunter hohe Anschaffungs- und Einbaukosten gegenüber. Auch zu dieser Fragestellung können Sie sich Rat bei der Stadtentwässerung einholen.
Kontakt
Stand: 19.11.2024
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