Satzung über die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen
Präambel
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. Seite 436), und § 126 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I Seite 1509), hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 7. März 2013 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Zuständigkeiten
(1) Die Benennung und Umbennung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Grünanlagen ist Aufgabe der Stadt.
(2) Die Zuständigkeiten über die Beschlussfassung sind in der Hauptsatzung geregelt.
§ 2 Bekanntgabe
Der Beschluss über die Benennung oder Umbenennung wird ortsüblich bekanntgemacht.
§ 3 Beschilderung
(1) Die Eigentümer oder die ihnen gleichgestellten Rechtsinhaber an Grundstücken und baulichen Anlagen haben das Anbringen von Schildern mit Namen und Erläuterung zu dulden. Der Eigentümer ist vorher zu benachrichtigen.
(2) Die Schilder dürfen nicht eigenmächtig geändert oder in ihrer Sichtbarkeit beeinträchtigt werden.
(3) Bei Umbenennungen sind die alten Schilder für eine Übergangszeit von einem Jahr zu belassen.
§ 4 Durchführung
Die Oberbürgermeisterin regelt durch Verwaltungsvorschrift die Grundsätze der Benennung oder Umbenennung sowie die Gestaltung und das Anbringen der Schilder.
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich den in dieser Satzung begründeten Verpflichtungen nicht nachkommt.
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Kontakt
Stand: 29.07.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us