Archiv-Beitrag vom 07.08.2020Schulstart in Mülheim
Schuljahresbeginn mit Regeln und Pflichten
Am 6. August 2020 hat ein Gespräch mit den Schulleitungen aller Schulformen zum anstehenden Schuljahresbeginn unter Corona-Bedingungen stattgefunden.
Schuldezernent Marc Buchholz sowie Vertretende der Schulaufsicht und der Verwaltung haben mit den Schulleitungen die Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zum nun anstehenden Schuljahresbeginn diskutiert. Das Gespräch orientierte sich an den nun geltenden Rahmenbedingungen, die das Schulministerium den Schulen und den Schulträgern erst zu Beginn der Woche, am 3. August 2020, mitgeteilt hatte. Das 21-seitige Landespapier behandelt alle wesentlichen Themen und Vorgaben, die unter Corona-Bedingungen zu beachten und einzuhalten sind.
Große Herausforderungen
Ausgehend davon, dass der gleichzeitige Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wieder die Regel darstellt, wurde insbesondere das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes diskutiert, von welchem ja lediglich die Grundschülerinnen und -schüler für den Zeitraum befreit sind, in dem diese sich im Unterrichtsraum auf ihrem Sitzplatz befinden. "Wie diese Herausforderung im Schulalltag von den Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Altersstufen „gemeistert“ werden kann, wird sich letztlich erst nach dem Schulstart zeigen. Dahingegen haben die Schulen mit den anderen, weiterhin gültigen Hygieneregelungen wie Hände-Waschen und Nieß-Etikette ja bereits erste Erfahrungen vor den Ferien sammeln können", sagt Peter Hofmann, Abteilungsleiter im Fachbereich Schule.
Ausreichend Lehrpersonal vorhanden
Mit Blick darauf, dass nur noch sehr geringe Teile der Lehrerkollegien aufgrund von Vorerkrankungen nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist auch die personelle Versorgung des Unterrichtsbetriebs an den Schulstandorten gewährleistet. Verschiedene Bereiche des Schulalltags werden situationsangepasst organisiert. So soll der Sportunterricht bis zu den Herbstferien möglichst im Freien stattfinden und im Rahmen des Ganztagsbetriebs muss auf die Einhaltung von organisatorischen Regelungen, zum Beispiel bei der Mittagsverpflegung geachtet werden. Selbst die Durchführung von kleinen Veranstaltungen anlässlich der Einschulung der Schulneulinge können ermöglicht werden. Die Schulen informieren die betroffenen Eltern der Schulneulinge hierüber im Einzelnen zu Zeiten, Beschränkung der Anzahl der Begleitpersonen usw.
Ende September wird es ein weiteres Gespräch mit allen Schulakteuren geben. Dann liegen auch die Erfahrungen aus den ersten Wochen des neuen Schuljahres vor.
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Stand: 07.08.2020
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