Archiv-Beitrag vom 13.04.2021Skateanlage Südstraße geöffnet bis 18 Uhr
Nach der aktuellen CoronaSchVO ist es erlaubt, allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel zu treiben. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist jedoch dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Foto: TrendSport Mülheim
Die Skateanlage Südstraße war bisher offiziell geschlossen, wurde aber dennoch vielfach genutzt, da sie nicht komplett abgesperrt werden konnte. Die Anlage wurde mehrfach geräumt, was auf Unverständnis bei Nutzenden und Eltern stieß, wollte man doch nur die wenigen verbliebenen Bewegungsmöglichkeiten nutzen.
Jetzt hat der Krisenstab nach nochmaliger Beratung entschieden, ab sofort die sportliche Nutzung dieser Anlage, genau wie Spiel- und Bolzplätze täglich bis 18 Uhr, wie folgt zu erlauben:
- allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes ohne Mindestabstand oder
- mit verschiedenen Personen / Personengruppen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von fünf Metern.
Die Verantwortlichen der Stadt Mülheim an der Ruhr möchte damit den Kindern und Jugendlichen im Sinne des Sports und der Bewegungsförderung diese Möglichkeit zur Sportausübung bieten, haben aber auch den Infektionsschutz weiterhin im Blick. „Bitte haltet unbedingt die erforderlichen Abstände ein und setzt euch nicht in Gruppen ohne Abstand und Maske zusammen“, appelliert Krisenstabsleiter Dr. Frank Steinfort an alle sportbegeisterten Mülheimerinnen und Mülheimer, „damit diese Lockerungen auch beibehalten werden können.“
Die Einhaltung der Regeln wird durch Kontrollen regelmäßig überprüft. Zudem werden entsprechende Hinweisschilder auf der Skateanlage angebracht.
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Stand: 13.04.2021
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