Archiv-Beitrag vom 23.07.2021Soforthilfen für Flutopfer in Mülheim

Archiv-Beitrag vom 23.07.2021Soforthilfen für Flutopfer in Mülheim

Anträge können online oder in der Bürgeragentur gestellt werden

Die Beantragung der Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie Land- und Forstwirte ist ab sofort möglich. 

Entsprechende Anträge, die auf den unten angegebenen Internetseiten zu finden sind, müssen ausgefüllt werden und können in Mülheim ab sofort jederzeit online per Mail an die Bürgeragentur gestellt werden: versenden. Die Originale müssen dann später bei der Bürgeragentur nachgereicht werden.
Darüber hinaus können die ausgefüllten Anträge ab der kommenden Woche persönlich in der Bürgeragentur, Schollenstraße 2, jeweils montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 16 Uhr abgegeben werden.

Die Voraussetzung für die Gewährung der Soforthilfen findet man auf den entsprechenden Internetseiten des Landes: https://www.land.nrw/de/soforthilfe.

Frank Mendack, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Mülheim an der Ruhr - Walter SchernsteinStadtkämmerer und stellvertretender Krisenstabsleiter Frank Mendack.

Foto: Walter Schernstein

Nötig ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers oder der Antragestellerin auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird.

Grundsätzlich werden mit den Soforthilfen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.

Antragsberechtigt sind ebenfalls Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, die durch die Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 einen unmittelbaren Schaden an oder in ihren Betriebsstätten erlitten haben sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Auch hier ist die Voraussetzung die persönliche Erklärung  über Mindestschäden – die voraussichtlich versicherungsseitig nicht abgedeckt werden – von 5.000 Euro und die Bestätigung, dass die Betriebsstätte im konkreten Schadensgebiet liegt.
Nach einer Plausibilitäsprüfung durch die Stadt werden die Soforthilfen zeitnah auf das Konto der Abtragstellenden überweisen

Die entsprechenden Anträge sind als pdf-Dateien zum Herunterladen beigefügt:

Darüber hinaus erhalten Sie auf der Seite des Landes NRW zur Soforthilfe Ausfüllhilfen zu den Anträgen, die Richtlinien über die Gewährung von Soforthilfen sowie Fragen und Antworten (FAQ).

Bisher (Stand: 29.7.) sind insgesamt 12 Anträge gestellt und bewilligt (8 privat, 4 gewerblich) und 40.500 Euro an Mülheimer Betroffene ausbezahlt worden. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 31. August 2021.

Kontakt


Stand: 30.07.2021

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