Sonstiges zum Aufenthaltsgesetz
Übertragung eines Aufenthaltstitels in einen neuen Pass
Wenn Sie einen neuen Pass bekommen haben, muss Ihr Aufenthaltstitel neu ausgestellt werden. Bringen Sie gegebenenfalls auch den abgelaufenen Pass und ein biometrisches Passfoto mit.
Passverlust
Wenn Sie Ihren Pass verloren haben oder wenn er gestohlen wurde, melden Sie dies der Ausländerbehörde. Die Meldung wird an die Polizei weitergeleitet. Hierdurch wird einem Missbrauch vorgebeugt. Sie erhalten eine Bescheinigung, die Sie gegebenenfalls auch für die Ausstellung eines neuen Passes bei Ihrem Konsulat benötigen.
Gebühren
- Erwachsene: 67,- Euro
- Minderjährige: 33,50 Euro
Gebührenbefreiung
In den meisten Fällen sind befreit:
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie ihre Ehegatt*innen (ausgenommen Drittstaatsangehörige) und Verwandten in auf- und absteigender Linie,
- Empfänger*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Hinweis: Bitte bringen Sie den Bewilligungsbescheid mit.
- Asylberechtigte und sonstige Ausländer*innen, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge erhalten haben.
Kontakt
Stand: 08.12.2023
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