Archiv-Beitrag vom 14.05.2020Sozialdezernent Marc Buchholz: Kinder mit besonderem Förderbedarf werden in Mülheim nicht vergessen!

Archiv-Beitrag vom 14.05.2020Sozialdezernent Marc Buchholz: Kinder mit besonderem Förderbedarf werden in Mülheim nicht vergessen!

“Familien, mit Kindern, die einen besonderen Förderbedarf haben, werden in Mülheim nicht vergessen“, so Sozialdezernent Marc Buchholz. „Diese Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, also Kinder mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung, können leider derzeit noch nicht wieder die (Förder)Schule besuchen. Auch von der Notbetreuung sind sie in der Regel noch ausgeschlossen. Zu groß ist im Moment aus Landessicht die Sorge, dass die nötigen Hygienestandards nicht sicher eingehalten werden können.“ 

Verwaltungsvorstand der Stadt Mülheim an der Ruhr. Marc Buchholz, Dezernat V (Bildung, Soziales, Jugend, Gesundheit, Sport und Kultur). Ab März 2019. 14.02.2019 Foto: Walter Schernstein - Walter Schernstein

Nicht nur der Schulbesuch entfällt für die Kinder, auch viele ergänzende Therapien können derzeit noch nicht stattfinden. Und für die Eltern beeinträchtigter Kinder sind die Belastungen durch Homeschooling und die alleinige Betreuung und Versorgung besonders groß.

Gerade aber für diese Kinder ist der Besuch von Schule und Kita nicht weniger wichtig als für ihre Altersgenossen. Die gewohnte Tagesstruktur und das soziale Umfeld von Mitschülern, Lehrern und Betreuern helfen ihnen, sich zurechtzufinden, sich sicher zu fühlen, sich weiter zu entwickeln.  

“Daher sollen sie und ihre Eltern nicht auf sich gestellt bleiben, sondern nun Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch angeboten bekommen, um sie und ihren Anspruch auf sonderpädagogische Förderung nicht aus dem Blick zu verlieren.“

Gedacht ist, dass nicht nur künftig die einzelnen Präsenztage in der Schule mit einem Integrationshelfer begleitet und unterstützt werden. “Auch die Zeiten des Lernens auf Distanz sollen durch derartige Hilfestellungen (im Rahmen des bereits beschiedenen Stundenumfangs) weiter erfolgreich unterstützt werden“, so Marc Buchholz.

Die Voraussetzungen hierfür werden in Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern, dem Sozialamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Schule, derzeit geschaffen. Angedacht ist zum Beispiel, dass Eltern einen formlosen Antrag auf entsprechende Förderung ihrer Kinder zu Hause stellen und die jeweiligen Schulen mit einfacher Erklärung bestätigen, dass die Integrationshilfe im häuslichen Umfeld ebenfalls die beschriebenen Ziele im Sinne der Zielvereinbarung eines Nachteilausgleiches ermöglicht. „Dann sollen die bereits bewilligten Leistungen der Integration - jetzt in der Corona-Zeit - auch außerhalb der Schule erbracht werden können. Der jeweilige Arbeitgeber der I-Helfer ist allerdings für die notwendige Arbeits- und Schutzausrüstung verantwortlich."

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Stand: 14.05.2020

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