Spätaussiedler*innen und Vertriebene
Um als Spätaussiedler*in beziehungsweise Ehepartner*in oder Abkömmling in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können, muss seit 1. Juli 1990 vom Herkunftsland aus ein Aufnahmeverfahren betrieben beziehungsweise ein Aufnahmeantrag gestellt werden.
Der Aufnahmeantrag kann durch Bevollmächtigte im Bundesgebiet beim Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) oder durch die Antragstellenden selbst im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft gestellt werden. Aufnahmeanträge gibt es unter anderem beim Bundesverwaltungsamt, beim Deutschen Roten Kreuz und bei den Landsmannschaften.
Die Spätaussiedelnden, die Ehepartner*innen, die Abkömmlinge sowie die sonstigen Familienangehörigen werden nach ihrer Ankunft im Bundesgebiet vorläufig vom Bund untergebracht.
Dort führt das Bundesverwaltungsamt eine Identitätsprüfung durch und erteilt einen Registrierschein. Dieser legt fest, welches Bundesland die Personen aufnehmen muss. Für Nordrhein-Westfalen ist die Außenstelle Unna-Massen zuständig.
Ob aufgenommene Spätaussiedlerbewerbende auch tatsächlich als Spätaussiedelnde anerkannt werden, entscheidet sich in der Regel erst dann, wenn die Bewerbenden ihren Wohnsitz im Bundesgebiet genommen haben und eine Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge - Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen. Durch diese Bescheinigung erwerben Spätaussiedelnde die deutsche Staatsangehörigkeit, können verschiedene Hilfsangebote in Anspruch nehmen und haben Vorteile bei der Rentenversicherung.
Weitere Auskünfte und Termine erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson im Ordnungsamt.
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Stand: 14.02.2024
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