Sterbefälle
Bei einem Sterbefall übernehmen in der Regel Bestattungsinstitute sämtliche Formalitäten, die bei der zuständigen Behörde - zum Beispiel dem Standesamt - zu erledigen sind.
Angehörige können sich aber selbstverständlich auch selbst an die Ansprechpersonen des Standesamtes wenden.
Informationen für Bestattungsunternehmen
Die zu beurkundenden Sterbefälle können werktags von 8:00 Uhr bis 11.00 Uhr im Standesamt abgegeben und am folgenden Werktag abgeholt werden. Dem jeweiligen Sterbefall sind die notwendigen Unterlagen im Original und die Gebühren beizulegen. Sterbefälle von auswärtigen Bestattungsunternehmen werden, wenn es der Dienstbetrieb zulässt, regelmäßig auch sofort bearbeitet.
Alle umfangreichen Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalls finden Sie im Serviceportal der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Weitergehende Informationen
... zu Grabangelegenheiten:
- Genehmigung eines Grabmales
- Gestaltung eines Grabes
- Wiedererwerb einer Grabstätte
- Dauergrabpflege
... zu Mülheims Friedhöfen
- Hauptfriedhof
- Ehrenfriedhof
- Friedhof Altstadt
- Friedhof Broich
- Friedhof Dümpten I (Schildberg)
- Friedhof Dümpten II (Oberheidstraße)
- Friedhof Heißen
- Friedhof Holthausen
- Friedhof Speldorf
- Friedhof Styrum
Kontakt
Stand: 20.03.2026











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