Archiv-Beitrag vom 09.03.2022Störungen der Brut- und Setzzeit - Hohe Strafen sind möglich!

Archiv-Beitrag vom 09.03.2022Störungen der Brut- und Setzzeit - Hohe Strafen sind möglich!

Am 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Wildtiere - vom Säugetier bis zur Amphibie - bereiten sich auf den Nachwuchs vor. In dieser Zeit ist die heimische Tierwelt besonders anfällig für Störungen. Auch jagdlich gilt darum jetzt die Schonzeit.

Rehkitz, liegend im Gras und Gestrüpp versteckt. Rehkitze werden nach der Geburt von den Muttertieren, den Ricken, häufig im hohen Gras abgelegt. Dadurch ist die Gefahr groß, aufgeschreckt, verjagt, vom Muttertier getrennt und verletzt zu werden. - Bild von B. Schmidt auf Pixabay

Für die meisten Spaziergänger*innen mit und ohne Hund versteht es sich von selbst, in dieser Zeit die Ruhezonen berücksichtigen. Manche zeige sich allerdings uneinsichtig und lassen ihre Lieblinge auch während der Brut- und Setzzeit unangeleint stöbern. Entlang der Böschungen am Ruhrufer oder quer durch den Wald abseits der Wege. Freundliche Mahnungen reichen da leider häufig nicht aus. „Hier gibt es eine klare Rechtsgrundlage über die alle informiert sein sollten!“ sagt Frank Lenz, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.V..

Entenfamilie an einem Teich im Wald. Am 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Wildtiere - vom Säugetier bis zur Amphibie - bereiten sich auf den Nachwuchs vor. In dieser Zeit ist die heimische Tierwelt besonders anfällig für Störungen. Auch jagdlich gilt darum jetzt die Schonzeit. - Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.V.

Das Landesforstgesetz schreibt die Leinenpflicht im Wald abseits der Waldwege vor. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Ausgenommen sind Jagdhunde im Rahmen der Jagdausübung und Polizeihunde. Die Zerstörung eines Nestes oder Geleges von Wildvögeln kann nach dem Landesnaturschutzgesetz in NRW mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Was viele nicht wissen: In NRW sind Jäger*innen gesetzlich legitimiert wildernde Hunde zu schießen. Dies ist selbstverständlich das letzte aller Mittel. Damit wird den Jagdschutzberechtigten die Möglichkeit gegeben, das Wild zu schützen. Die Jagdpächter*innen können von Hundehalter*nnen im übrigen Wildschaden für vom Hund getötetes Wild verlangen. 

„Die meisten Jäger*innen sind selbst Hundehalter*innen und weit davon entfernt, dieses Recht einzusetzen. Sie wollen aber auch nicht immer wieder dabei zusehen, wie Wildtiere gehetzt werden und einen qualvollen Tod erleiden“ erklärt Frank Lenz.

Muttertier streift mit ihren zwei Rehkitzen durch hohes Gras. Am 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Wildtiere - vom Säugetier bis zur Amphibie - bereiten sich auf den Nachwuchs vor. In dieser Zeit ist die heimische Tierwelt besonders anfällig für Störungen. - Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.V.

Die Brut- und Setzzeit endet am 15. Juli. Bis dahin gilt es, den Wildtieren Ruhe zur Aufzucht des Nachwuchses zu gewähren.

Wie bekommt der Hund trotzdem genug Auslastung wenn er nicht überall frei laufen darf? Vielerorts gibt es eingezäunte Freilaufflächen. Auch Hundesportarten wie Agility oder Mantrailing können den Hund ausreichend fordern. In jedem Fall empfiehlt sich der Besuch einer Hundeschule. Hundehalter*innen lernen hier, wie sie ihren Hund besser kontrollieren können. Gemeinsame Beschäftigung statt einfach nur „rennen lassen“ fördert zudem die Bindung zwischen Halter*in und Hund.

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Stand: 09.03.2022

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