Erschließung

Neubau einer Straße. Umlegungsverfahren, Stadtentwicklung, Neubausiedlung, Wohnraum, Wohnungsbau, Baustelle, Erschließungsverfahren - Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay

Grundstücke gelten als erschlossen, wenn sie über eine öffentliche Straße erreichbar und Ver- und Entsorgungsanlagen vorhanden sind.

Die Erschließung von Grundstücken durch den Bau einer Anliegerstraße sowie die Genehmigungen von Zufahrten erfolgen durch das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau.

Basis ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan.


Weitere Infos

Stand: 09.08.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel