Erschließung
Grundstücke gelten als erschlossen, wenn sie über eine öffentliche Straße erreichbar und Ver- und Entsorgungsanlagen vorhanden sind.
Die Erschließung von Grundstücken durch den Bau einer Anliegerstraße sowie die Genehmigungen von Zufahrten erfolgen durch das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau.
Basis ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Stand: 09.08.2023
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