Tauchwesen
Im Mülheimer Stadtgebiet ist die Feuerwehr für die Rettung und Brandbekämpfung auch auf Gewässern verantwortlich. Hierfür stehen 36 Feuerwehrtaucher*innen mit einem Wasserrettungsfahrzeug zur Verfügung.
Auch die für Unterwassereinsätze benötigten zehn Tauchgeräte müssen in der Atemschutz Werkstatt gereinigt, desinfiziert und geprüft werden. Jede*r Feuerwehrtaucher*in muss innerhalb von zwölf Monaten zehn Tauchgänge absolvieren.
Ausbildung und Fortbildung
Alle Einsatzkräfte werden in einem Lehrgang nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV) Atemschutz und der BGR 190 - Benutzung von Atemschutzgeräten - zu Atemschutzgeräteträger*innen ausgebildet.
Die Taucher*innen werden von Lehrtaucher*innen der Feuerwehr Mülheim in einem separaten Taucher*innen-Lehrgang nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 (FwDV) Tauchen ausgebildet.
Kontakt
Stand: 13.04.2023
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