Archiv-Beitrag vom 12.04.2022Traditionelle Osterfeuer können wieder stattfinden
Traditionelle Osterfeuer können wieder stattfinden - und sind in Mülheim genehmigungsfrei, müssen also nicht bei der Feuerwehr angemeldet werden.
Brauchtumsfeuer zu Ostern sind in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag genehmigungsfrei. Allerdings sollten - zum Schutz aller Beteiligten und vor ungewollter Brandausbreitung - sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
Bei der Wahl der Feuerstelle muss ausreichend Abstand von Bebauung und brennbaren Gegenständen gehalten werden.
Der Untergrund darf selbst nicht brennbar sein.
Die Windrichtung ist zu beachten.
Zum Schutz der Tiere sollte kurz vor dem Entzünden des Osterfeuers das aufgetürmte Brennmaterial umgeschichtet werden: Denn diese Haufen nutzen verschiedene Tiere wie zum Beispiel Igel, Mäuse, Amphibien oder auch diverse Vogelarten als Wohn- oder Nistquartier.
Das Feuer muss vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden und muss ständig, bis zum vollständigen Erlöschen, von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden.
Sicherheitshalber sollte immer ein oder mehrere Eimer Wasser bereitstehen oder ein Gartenschlauch angeschlossen sein.
Brennbare Flüssigkeiten, wie Spiritus oder Grillanzünder dürfen wegen der möglichen Stichflammenbildung gar nicht verwendet werden.
Bei Waldbrandgefahr sind auch Brauchtumsfeuer in Waldnähe nicht erlaubt.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht erlaubt!
Sollte etwas schiefgehen, rufen Sie bitte sofort den Notruf 112 an.
Kontakt
Stand: 12.04.2022
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