Übergeordnetes Straßennetz / Vorbehaltsnetz
Im Straßennetz der Stadt sind nach ihrer kommunalen Verkehrsbedeutung zwei Hauptgruppen von Straßen zu unterscheiden:
- Übergeordnete Straßen, die das Vorbehaltsnetz bilden
- Anliegerstraßen, die als Anliegerstraßennetze die nachgeordneten Erschließungssysteme für die einzelnen Wohn- und Gewerbegebiete bilden.
Das Vorbehaltsnetz der übergeordneten Straßen stellt das Hauptgerüst des Straßennetzes der Stadt dar. Es wird gebildet aus
- Hauptverkehrsstraßen,
- Verkehrsstraßen und
- Sammelstraßen.
Darauf wird der Verkehr zwischen den Stadtteilen und der in die Stadt hinein- beziehungsweise herausfließende Verkehr abgewickelt. Somit sind die Straßen des übergeordneten Straßennetzes zum Teil hoch belastet.
Das Vorbehaltsnetz wird in der Regel mit Tempo 50 befahren und ist entsprechend ausgebaut. Hinsichtlich der Straßengebühren gelten hier besondere Gebührensätze.
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Stand: 15.08.2024
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