Archiv-Beitrag vom 23.11.2018Überprüfung der NO2-Messstelle Aktienstraße auf Richtigkeit

Archiv-Beitrag vom 23.11.2018Überprüfung der NO2-Messstelle Aktienstraße auf Richtigkeit

Das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betreibt in Nordrhein-Westfalen über 134 offizielle Messstellen zur Beurteilung der Luftqualität.

Aktienstraße in Mülheim an der Ruhr mit großem Verkehrsaufkommen Foto: Walter Schernstein

In Mülheim befindet sich eine Hintergrundmessstation in Styrum, die die Luftbelastung ohne den direkten Einfluss der Emissionen von Kraftfahrzeugen bestimmt. 
Eine weitere sogenannte Verkehrsstation an der Aktienstraße misst die Stickoxide (NO2) des Straßenverkehrs mithilfe eines Passivsammlers. Dieser reichert Schadstoffe aus der Luft ohne jede Energieversorgung an. Einmal im Monat werden die in den Passivsammlern befindlichen Röhrchen eingesammelt und vom LANUV im Labor analysiert. 
Entscheidend ist der Jahresmittelwert, der für NO2 an der Aktienstraße 2017 bei 43 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) lag und somit den Jahres-Immissionsgrenzwert nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) von 40 µg/m³ überschritten hat.

Insbesondere die Verkehrsmessstellen, die an vielbefahrenen Straßen installiert sind, werden immer wieder einiger Kritik ausgesetzt. Angezweifelt wird neben der Qualität des Messverfahrens, auch die Standortwahl und der Aufbau der Station.

Das LANUV hat daraufhin im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen, alle 49 Verkehrsmessstationen in NRW, deren gemessener Jahresmittelwert für NO2 im Jahr 2017 über dem Grenzwert lag, überprüfen lassen. Der TÜV Rheinland verglich die Einrichtung der Messstationen mit den gesetzlichen Vorgaben. 

Folgende Ergebnisse wurden für die Aktienstraße dokumentiert:

  • Die Höhe des Messeinlasses beträgt 2,80 m und liegt somit im mittleren Bereich der vorgegebenen Werte von 1,5 bis 4,0 Meter (m).
  • Der Abstand der Probenahmestelle zum Rand einer Kreuzung beträgt 178 m, also über den geforderten minimalen 25 m Abstand. 
  • Der Abstand zur Baufluchtlinie beträgt 1,30 m. Gesetzlich gefordert sind mehr als 0,5 m.
  • Der Luftstrom um den Messeinlass ist in einem Umkreis von 270 Grad nicht beeinträchtigt und es sind auch keine Hindernisse vorhanden, die den Luftstrom beeinflussen.
  • Der Abstand zum Fahrbahnrand beträgt 2,50 m. Die Anforderung besagt maximal 10 m.
  • Es sind außer dem Straßenverkehr keine weiteren Emissionsquellen vorhanden, die Abluft in Richtung des Passivsammlers führen.

Die Prüfung durch den TÜV Rheinland ergab insgesamt, dass die Messstelle an der Aktienstraße mit den gesetzlichen Anforderungen der 39. BImSchV konform ist und technisch damit völlig korrekt misst.

Die Messergebnisse des LANUV bilden eine verlässliche und belastbare Datengrundlage für die Planung und Überprüfung von Luftreinhaltemaßnahmen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Luft.

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Stand: 20.03.2020

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