Umschreibung eines Mülheimer Fahrzeuges auf eine*n neue*n Halter*in
Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt
Löhstraße22 45468Mülheim an der Ruhr

Umschreibung eines Mülheimer Fahrzeuges auf eine*n neue*n Halter*in

Bildausschnitt von einem Autolenkrad. Fahrzeuge, Autos, KFZ, Zulassungen, Ummeldungen, Halterwechsel, Anmeldungen, Neuwagen, Gebrauchtwagen - Bild von Markus Spiske auf Pixabay

Wenn Sie ein Fahrzeug, das bereits in Mülheim zugelassen ist, ummelden wollen und

  • Ihren Hauptwohnsitz in Mülheim haben oder
  • hier ein Gewerbe angemeldet haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.

i-KFZ Logo des Bundesverkehrsministeriums, kleine Ausführung - BMVIDiese Dienstleistung ist auch online, ohne Gang zur Behörde, möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich  i-KFZ: 

Wichtiger Hinweis
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Hauptzollamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen oder Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim) im Rückstand sind.

Zulassungen auf Minderjährige sind nur in den folgenden zwei Fällen möglich:

  • Personen, die aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen oder
  • Personen, die aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Halter*inneneigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen können

Die Zustimmungserklärung sowie die Originalausweise der Erziehungsberechtigten müssen in beiden Fällen vorgelegt werden.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll,
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen,
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
  • eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft),
  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und
  • für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I reicht in der Regel aus. 
  • Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
  • Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.

Hinweis:
Bei einem gleichzeitigen Kennzeichenwechsel müssen auch die bisherigen Kennzeichen vorgelegt werden.

 

Gebühren

Gebühren

  • 23,60 Euro (bei Kennzeichenübernahme) oder
  • 27,10 Euro (bei Kennzeichenwechsel)

Gegebenenfalls zuzüglich:

  • 3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
  • 5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
  • 2,60 Euro Vorab-Reservierung
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen 
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)

Fremdkosten:

  • Etwa 15,00 Euro pro Schild bei den Schildermacher*innen Ihrer Wahl

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.

 

Kontakt

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 14.12.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel