UN-Behindertenrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich. Es konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung ihrer Rechte weltweit dar.
Behinderung soll als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens gesehen werden und das noch in vielen Ländern nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge ablösen. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern.
Das deutsche Institut für Menschenrechte hat den ersten Bericht zum Monitoring, also der Überwachung und der Umsetzung der Konvention, in der Bundesrepublik Deutschland am 31. März 2011 veröffentlicht.
Soziale Inklusion
Die UN-Konvention verlangt die soziale Inklusion – sie geht also weiter als der bisher geläufige Begriff Integration. Inklusion bedeutet, allen Menschen gleichberechtigt, eigenständig und ohne fremde Hilfe die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen.
Inklusion soll die Autonomie und Unabhängigkeit von Menschen mit einem Handikap wahren. Grundgedanke der Konvention ist die volle gesellschaftliche Teilhabe und Einbeziehung. Die Gesellschaft oder deren Strukturen sollen sich dem Einzelnen anpassen, nicht mehr der Einzelne sich an die Strukturen und Vorgaben der Gesellschaft.
Unter den Allgemeinen Grundsätzen (Artikel 3) heißt es in der Konvention:
- „Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft.“
- „Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit.“
Die Konvention distanziert sich von der Sichtweise, dass Menschen mit Behinderungen Defizite haben.
Die Umsetzung der Inklusion wird dementsprechend viele Lebensbereiche betreffen, wie Frauen mit Behinderungen, Kinder mit Behinderungen, Zugänglichkeit, Kommunikation, Wohnen und Lebensführung, Mobilität, Bildung, Arbeit, Lebensstandard, politische sowie öffentliche Teilhabe, Kultur, Erholung, Freizeit und Sport.
Weitere Informationen finden Sie beim Institut für Menschenrechte.
Kontakt
Stand: 12.09.2024
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