Unlesbare und beschädigte Kennzeichenschilder
Wenn Sie ein Mülheimer Kennzeichenschild besitzen, das defekt, verbeult oder verblasst ist, können Sie sich bei bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl ein neues Kennzeichen gleicher Größe als Ersatz anfertigen lassen.
Das Ersatzkennzeichen versieht das Bürgeramt dann mit dem notwendigen Siegel oder Siegel und Plakette. Anschließend können Sie es an Ihrem Fahrzeug montieren.
Hinweis:
Das Bürgeramt darf aufgrund geltenden Rechts nur noch Eurokennzeichen siegeln, das heißt, ein Kennzeichen alten Musters darf nicht mehr verwendet werden. Sollten Sie noch solche Kennzeichen besitzen, müssen aufgrund dessen auch beide Kennzeichen ersetzt werden und Sie müssen dann auch beide alten Kennzeichen mitbringen.
Dies gilt auch für Kennzeichen mit einer angebrachten Siegelung bis 31. Dezember 2014. Ab 1. Januar 2015 werden nur noch Siegel mit QR-Code und Druckstücknummern verwendet.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, die das Reparaturschild im Bürgeramt beantragt
- Vollmacht der Halter*innen bei Vertretung
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein), aus dem eine gültige Hauptuntersuchung hervorgeht
- Je nach oben genanntem geschilderten Vorgang nur das beschädigte Kennzeichenschild oder beide Kennzeichenschilder für das Fahrzeug
Gebühren
- Zwischen 3,90 Euro und 4,40 Euro bei einem Schild
- 5,60 Euro bei zwei Schildern
Fremdkosten:
- Etwa 15,00 Euro pro Schild bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 21.05.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us