Unschädlichkeitszeugnis
Es kann vorkommen, dass bei einer Grundstücksteilung eine der neuen Teilflächen von einer Grundbuchbelastung freigestellt werden soll.
Anstelle einer besonderen Beurkundung kann bei bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Abtretung einer geringen Straßenlandfläche) dieses durch das Katasteramt festgestellt werden.
Auch hier sind jeweils die Inhabenden der Rechte anzuhören. Die Ausstellung wird daher in der Regel einen mehrwöchigen Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Grundbuch.
Kontakt
Stand: 19.01.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us