Urkundenservice
Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um zum Beispiel Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private oder gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern Urkunden, beglaubigte Registerauszüge und Abschriften her.
Aktuell können Sie die Urkunde(n) online oder schriftlich anfordern. Die Anschrift entnehmen Sie bitte den unten stehenden Kontakten.
Gebühren
- 15,00 Euro für einen Auszug aus dem Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregister
- 15,00 Euro für Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden
- 15,00 Euro für Internationale Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden
- 7,50 Euro für jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde
Hinweis! Wenn Personenstandsurkunden nicht direkt beim Standesamt, sondern über private Drittanbieter*innen angefordert werden, können sich erhebliche Mehrkosten sowie Verzögerungen im Beantragungsverfahren ergeben, auf die das Standesamt keinen Einfluss hat.
Kontakt
Stand: 08.08.2024
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